Am Wiener Landesgericht ist der Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister (43) am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.
Seit 2008 sammelte er über 76.000 Missbrauchsdarstellungen von Kindern.
Tausende Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er Collagen erstellte und diese mit sadistischen Gewaltfantasien versah.
Zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum für den österreichischen Burgtheaterschauspieler Florian Teichtmeister. Er muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Gutachter attestierte Teichtmeister eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Er habe einen „enormen logistischen Aufwand“ betrieben, um das Horten von Missbrauchsdarstellungen von unmündigen Kindern „zu bewerkstelligen“.
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