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Bundestag und Bundesrat streichen Covid-19 aus der Liste besonders ansteckender Krankheiten
Bundestag und Bundesrat haben Covid-19 aus der Liste besonders ansteckender Krankheiten gestrichen. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes versteckte das Parlament in einem anderen Gesetz.
Covid-19 steht fortan nicht mehr in einer Liste (von nun) 22 hochansteckenden Krankheiten, zu denen unter anderem Mumps, Röteln, die Krätze oder Windpocken gehören.
Diese Gesetzesänderung hat Lauterbach gut versteckt. Der Gesundheitsminister packte die Änderung zu einem Gesetz „über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich“. Solche Huckepack-Verfahren dienen der Idee nach dazu, Gesetzesverfahren abzukürzen. Sie helfen in der Praxis aber auch dabei, manchen Änderungen die öffentliche Aufmerksamkeit zu nehmen.
Die Rücknahme ist eine Niederlage für Lauterbach. Als der Bundesrat das neue Gesetz rechtskräftig machte, war das alte noch keine Woche in Kraft. Der Gesundheitsminister hatte es erst in seinem Sinne verschärfen lassen.
Quelle: Tichy´s Einblick