Die Wirkung der Impfung gegen Covid-19 liess nach kurzer Zeit um «XXX» nach. Der Booster bot «XXX» Schutz.
Wie diese Zahlen aussehen, dürfen die Bürger offenbar auf keinen Fall erfahren.
Die Protokolle des deutschen «Corona-Expertenrats» sind seit kurzem öffentlich. Freiwillig hat das die Regierung nicht getan. Dafür war die Klage eines Arztes nötig. Allerdings wurden vor der Publikation viele Stellen in den Papieren geschwärzt. Offizielle Begründung: Man wolle Beteiligte schützen vor gewaltbereiten Kritikern der Corona-Politik. Deshalb dürften ihre Namen nicht genannt werden.
Das erklärt allerdings nur einen Teil der zensurierten Stellen. Verborgen werden auch handfeste Zahlen.
Zum Beispiel im Protokoll vom 28. Dezember 2021. Dort geht es unter «Update zur Impfung» um die Wirkung der Impfstoffe. Die Experten stellten fest, dass diese nach einigen Monaten nachlässt.
Im Protokoll heisst es dazu: «Die Schutzwirkung (Schutz vor symptomatischer Erkrankung) lässt gemäss XXXXXXXXXX auch nach Boosterimpfung langsam nach und sinkt auf ca. XXXXXXXXXX.»
Oder auch: «… dass die mRNA-Booster-lmpfung einen XXXXXXXXXX Schutz vor Infektion mit Omikron biete.»
Zwei Jahre lang sprachen Regierungen vom überragenden Schutz der Corona-Impfstoffe vor einer schweren Erkrankung, und die Medien verbreiteten die frohe Botschaft.
Aber aus irgendeinem Grund dürfen die konkreten Zahlen, die der «Corona-Expertenrat» besprach, um keinen Preis an die Öffentlichkeit gelangen. Niemand darf wissen, wie gut oder eben auch nicht die Impfung wirklich geschützt hat.
Warum wohl?
Die völlig undurchsichtige Entscheidungsfindung der Regierung, der nach aussen als eine Art «Heiligtum» dargestellte Expertenrat, müssten längst akribisch durchleuchtet worden sein. Dazu ist es aber unabdingbar, dass vonseiten der Regierung nicht gegen diese Durchleuchtung gearbeitet wird. Was, um Himmelswillen, soll das?
Dem Frankfurter Allgemeinmediziner Christian Haffner ist es zu verdanken, dass wenigstens nun die teilweise geschwärzten Protokolle der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Er konnte die Freigabe nur durch eine Klage erwirken.
Das Bundeskanzleramt begründet derweil die Anonymisierungen unter anderem damit, dass eine namentliche Nennung eine «Gefährdung» der genannten Personen «zur Folge haben könne». Noch mal: Was soll das? Wer als «Experte» für die Gesellschaft so weitreichende Handlungsempfehlungen der Bundesregierung an die Hand gibt, darf sich im Nachhinein keinen schmalen Fuss machen. Alles muss auf den Tisch. Auch die geschwärzten Stellen!
Quelle, Dank und Erstveröffentlichung: Stefan Millius / Weltwoche
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