Gentechnik im Essen soll bald nicht mehr zu erkennen sein

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Gentechnik im Essen soll bald nicht mehr zu erkennen sein

Die Gentechnik-Lobby kämpft aktuell dafür, dass „neue“ Gentechnik nicht mehr unter das geltende EU-Gentrechnikrecht fällt. Hat sie Erfolg, können Verbraucher Gentechnik im Supermarkt nicht mehr erkennen.

Es gibt bereits Pläne der EU-Kommission, nach denen „neue“ Gentechnik ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung in den Supermarktregalen landen würde.

Aktuell müssen gentechnisch veränderte Organismen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch eine Risikoprüfung beinhaltet. Schaffen sie es auf den Markt, müssen sie gekennzeichnet werden – und bleiben in den Regalen liegen. Denn Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel mit überwältigender Mehrheit ab.

„Neue“ Gentechnik bald ohne Kennzeichnung?

Mit der sogenannten „neuen“ Gentechnik sieht die Industrie nun die Chance, endlich Profite mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu machen. Und weil sie gelernt hat, dass das mit einer Kennzeichnung nicht funktioniert, setzt sie jetzt alles daran, dass die neuen gentechnischen Methoden wie CRISPR/Cas vom Gentechnik-Recht ausgenommen werden.

EU-Kommission will Gentechnik-Recht ändern.

In Brüssel werden momentan genau dafür die Weichen gestellt: Die EU-Kommission hat bereits Szenarien entwickelt, die genau den Vorstellungen von Bayer & Co entsprechen. Deshalb wendet sich Foodwatch jetzt mit einer Online-Petition an Bundesernährungsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke und fordert sie auf, sich in Brüssel klar gegen diese Pläne auszusprechen.
Das Ernährungsministerium schreibt auf seiner Website zwar zum Thema neue Gentechnik: „Es darf keine Abstriche bei Transparenz und Sicherheit geben.“ Doch ein entsprechendes Signal von Cem Özdemir Richtung Brüssel fehlt bislang.

EuGH: Gentechnik-Regelungen gelten auch für neue Techniken

2018 gab es bereits ein EuGH-Urteil zur neuen Gentechnik. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Pflanzen, die mit neuer Mutagenese-Techniken verändert werden, als gentechnisch verändert gelten – und deshalb auch die bestehenden Gentechnik-Regelungen zu Kennzeichnung und Sicherheitsüberprüfung gelten. Nun erwägt die EU-Kommission, eine Änderung der Regelungen vorzuschlagen – ganz nach den Wünschen der Industrie. Und den Richterspruch so zu umgehen.

foodwatch | 07.10.2022

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