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Bundesregierung kippt Corona-Regeln für Schüler
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist gescheitert: Er wollte Covid-19 in den „Pest-Paragrafen“ (§ 34 des Infektionsschutzgesetzes) aufnehmen. Damit stünde Corona in einer Reihe mit hochgefährlichen Krankheiten wie Pest und Cholera, für die Schüler nach Ansteckung besondere Nachweise erbringen müssen.
So hätten Schüler nach überstandener Corona-Infektion nur mit einem bestätigten Negativ-Test zur Schule zurückkehren dürfen. Am Arbeitsplatz gelten solche strengen Regeln nicht!
Nach massiver Kritik aus den Ländern reagiert nun der Bund – und kassiert die Pläne Lauterbachs wieder ein. Bei der heutigen Abstimmung über das geänderte Infektionsschutzgesetz im Bundesrat wird die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgeben. Diese sieht vor, Covid-19 wieder aus der Liste der Krankheiten im § 34 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes zu streichen!
Das soll in der Bundesratssitzung am 7. Oktober geschehen.