MIGRATION UND DEUTSCHES VOLK

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Von Jens Woitas – Erstveröffentlichung auf Ansage.org

MIGRATION UND DEUTSCHES VOLK

Im Dezember musste ich mich im Wolfsburger Krankenhaus einer schweren Operation unterziehen. Am glücklichen Ende dieses Klinikaufenthaltes war ich – auch als erklärter Globalisierungs- und Migrationskritiker – dankbar für die Behandlung durch Ärzte nichtdeutscher Herkunft und überwiegend dunkelhäutige Pflegekräfte. Ohne deren Präsenz wäre meinem Eindruck nach unser Gesundheitswesen bereits längst in jene Katastrophe abgeglitten, die zwar gerade in Alternativmedien oftmals an die Wand gemalt wird, aber in der Realität zum Glück (noch) nicht eingetreten ist. Es gibt also durchaus positive Aspekte der Migrationsbewegungen in unser Land. Man kann dabei auch nicht guten Gewissens eine Haltung annehmen, welche die eingewanderten Menschen auf ihre bloße Arbeitskraft reduziert. Wer sich durch Spracherwerb und berufliche Qualifikation in unsere Gesellschaft einfügt, der sollte – natürlich nach einer gewissen Bewährungsfrist – irgendwann sowohl in gefühlsmäßiger als auch in staatsbürgerlicher Sicht uneingeschränkt als zum deutschen Volke zugehörig angesehen werden.

Leider gibt es allzu viele Migranten in unserem Lande, für die es eine solche, letztlich für Hinzugezogene wie Alteingesessene gleichermaßen positive Perspektive nicht gibt und nicht geben kann. In einem Artikel über Migration und ihre Auswirkungen auf das deutsche Volk muss ich mit krankheitsbedingter Verzögerung auch auf zwei Tiefpunkte bundesdeutscher Einwanderungsgeschichte eingehen, die sich in den letzten Wochen ereigneten: Die Sylvesterkrawalle, welche vielerorts den Charakter einer bewussten Rebellion junger Migranten gegen die Mehrheitsgesellschaft angenommen haben und die scheußliche Bluttat von Illerkirchberg, die sich in eine endlos lange Reihe von Migranten verübter Messerattacken einreiht. Diese Verbrechensserie hat in Illerkirchberg keineswegs ihr Ende erreicht, sondern setzt sich nahtlos ins neue Jahr 2023 hinein fort, wie der mutmaßliche Messermord an einer Lehrerin im westfälischen Ibbenbüren durch einen migrantischen Schüler zeigt.

Unreflektierte Sichtweisen

Ich lasse hier keinen Zweifel daran aufkommen, dass ich die Verachtung gegenüber diesen Taten und ihren Urhebern, wie sie eine Vielzahl von Autoren – gerade in Alternativmedien – bereits zum Ausdruck gebracht haben, uneingeschränkt teile. Diese öffentlich gemachte Verachtung ist aus meiner Sicht nicht nur erlaubt, sondern sogar notwendig, da auf diese Weise eine Gemeinschaft, inmitten derer ein schlimmes Verbrechen geschehen ist, für sich selbst den Rechtsfrieden wiederherstellt, indem sie den Täter und damit auch die Tat symbolisch aus ihrer Lebenswelt ausstößt. Dass jedes derbe Wort, dass in solchen Zusammenhängen gebraucht wird, inzwischen in diesem Lande den Vorwurf der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch nach sich ziehen kann, ist kein gutes Zeichen für unsere Rechtskultur. Weiterhin bin ich eindeutig der Meinung, dass solche Verbrechen das Recht auf politisches Asyl oder einen subsidiären Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention in jedem Fall verwirken müssen. Wer vor Verfolgung und existentieller Not in einem anderen Land Schutz erbittet und ihn auch erhält, der darf dort unter keinen Umständen Gewaltverbrechen verüben.

Es gibt allerdings einen Punkt, an dem mir ein großer Teil der in jüngerer Zeit in der Gegenöffentlichkeit zum Thema „Migration“ getätigten Aussagen zu weit geht. Es handelt sich dabei um eine unreflektierte Sichtweise, in welcher „die anderen“, also die Migranten schlechthin, gleichsam als natürliche Feinde von „uns“ (den Biodeutschen) erscheinen, was dazu führt, dass die oben genannten Verbrechen als direkte Folge der Einwanderung als solcher gesehen werden. Dies ist aus meiner Sicht falsch. Natürlich kann man hier argumentieren, dass ein Migrant, der gar nicht erst nach Deutschland gelangt wäre, hier auch keine Verbrechen hätte begehen können. Trotzdem handelt es sich um einen Pauschalvorwurf, mit dem man in letzter Konsequenz erst jenen ethnischen Bürgerkrieg provoziert und erschafft, vor dem man sich mit Recht fürchtet.

Gravierendes Fehlverhalten von Minderheiten provoziert irgendwann echte Fremdenfeindlichkeit

Gewaltmigranten“ und radikale Moslems, die bewusst eine Zwangsislamisierung Deutschlands und Europas anstreben, sind Minderheiten, obwohl sie leider die öffentliche Wahrnehmung der Einwanderung dominieren. Ihnen gegenüber stehen die eingangs erwähnten Migranten, die eine überalterte Stammbevölkerung dringend als Arbeitskräfte braucht. Ihnen gegenüber stehen auch die damals so genannten „Gastarbeiter“ der Nachkriegszeit, deren Lebensweg vielfach dem gleichaltriger Deutscher gleicht, indem in beiden Fällen durch harte Arbeit ein Aufstieg aus elenden Verhältnissen in eine spießige Mittelklassenexistenz angestrebt und auch tatsächlich erreicht wurde. Solche Menschen lehnen Gewalt und politisch-religiösen Radikalismus in der Regel genauso ab wie „wir“. Bei den schon hier geborenen Folgegenerationen ist es viel öfter, als es uns bewusst ist, zu einer wirklichen Assimilation gekommen, bei der nur noch fremdländische Namen an eine nichtdeutsche Abstammung erinnern und die Frage „Wo kommen Sie eigentlich her?“ tatsächlich deplaziert ist, wenn sie sich nicht auf den deutschen Heimatort einer solchen Person bezieht. Alle diese Gruppen treibt in unseren Tagen eine berechtigte Angst um: Das gravierende Fehlverhalten einer Minderheit von Ausländern und Migranten könnte irgendwann zu einem Punkt führen, an dem das Wohlwollen der deutschen Stammbevölkerung in eine radikale, undifferenzierte Fremdenfeindlichkeit umschlägt. Das kann niemand guten Gewissens wollen, weil die unvermeidliche Konsequenz einer solchen Entwicklung der ethno-religiöse Bürgerkrieg wäre, und deshalb sollte man solche Tendenzen nicht auch noch durch falsche, wenn auch menschlich verständliche Pauschalvorwürfe befördern.

Die gesamte Migrationsproblematik wird in der Bundesrepublik vor allem dadurch zusätzlich verschärft, dass auch auf der „deutschen“ Seite, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, gleich zwei Radikalismen dominieren, die sich zwar lautstark Gehör verschaffen, aber meiner Meinung nach trotzdem Minderheitenpositionen sind: Zum einen sind dies Rechte, welche die Lösung in einer Rückkehr zu einer ethnisch weitgehend homogenen Abstammungsnation erblicken. Nach menschlichem Ermessen ist die Geschichte schon lange über die reale Möglichkeit einer solchen Entwicklung hinweggegangen. Eine „Remigration“ wäre nur mit massiver Gewalt durchsetzbar und würde ein großes Unrecht gegenüber einer Vielzahl von Menschen erzeugen, die gar kein „Heimatland“ mehr besitzen, in das man sie zurückschicken könnte. Eine mildere Variante wäre eine rechtliche Bevorzugung von Abstammungsdeutschen gegenüber „Passdeutschen“ und Ausländern, etwa durch ein exklusives Wahlrecht oder höhere Sozialleistungen. Das wäre in der Praxis jedoch kaum etwas anderes als die Apartheid im Südafrika der Jahrzehnte vor 1994 und somit weder mit dem Anspruch auf Menschlichkeit noch mit Demokratie vereinbar.

Entleertes Selbst

Der zweite Radikalismus innerhalb der Mehrheitsgesellschaft kommt von links und hat sich leider durch Personen wie die Bundesinnenministerin Nancy Faeser Machtpositionen in Politik und Leitmedien erobert. Diese „antideutsche“ Einstellung zielt offen darauf ab, eine ansonsten untragbare historische Schuld Deutschlands durch die forcierte Abschaffung seiner autochthonen Bevölkerung zu neutralisieren. Wer so denkt und handelt, ist im Grunde genommen ein Fall für den Psychiater, weil er an einer schwer gestörten Persönlichkeit leidet. Bei solchen Menschen hat die vom Linksliberalismus geforderte Dekonstruktion gewachsener Identitäten, wie sie sich aus Geschlecht, Familie, Berufsstand, Religion, Heimatregion, Nation et cetera ergeben, offenbar ein völlig entleertes Selbst erzeugt, das angesichts seines nicht mehr erträglichen inneren Zustandes seinen Ausweg in einem autoaggressiven Selbsthass suchen muss. Solch ein Verhalten ist weder rational noch konstruktiv. Es wäre dringend nötig, zu der Erkenntnis zu gelangen, dass die heutigen Deutschen in ihrer großen Mehrheit weder Nazis noch Rassisten sind und auch keine persönliche Schuld an den Untaten ihrer Vorfahren geerbt haben. Weiterhin sollte man sich auch darüber klarwerden, dass die deutsche Geschichte nicht auf die Jahre 1933 bis 1945 beschränkt werden kann und – sowohl davor als auch danach – viel Positives enthält, auf das man mit Grund stolz sein könnte und auch sollte.

Wenn man diese rechten und linken Radikalismen überwindet, könnte man die verbleibende Problematik pragmatisch angehen. Vernünftige Lösungsansätze hierzu liegen im Grunde genommen auf der Hand: Wer sein Aufenthaltsrecht durch Gewalttaten und offene Staatsfeindlichkeit verwirkt, muss unser Land verlassen. Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie mit solch destruktiven Zielsetzungen einwandern, dürfen erst gar nicht ins Land gelassen werden. Bei der Einwanderung von Arbeitskräften muss von vornherein zur Voraussetzung gemacht werden, dass Kandidaten hierfür die notwendigen Qualifikationen mitbringen oder zumindest die Erwartung besteht, dass sie sich diese innerhalb weniger Jahre aneignen können. Alle klassischen Einwanderungsländern verfahren so, und dies ist keine Unmenschlichkeit, sondern ein völlig gerechtfertigter Eigennutz. Politisches Asyl muss Menschen vorbehalten bleiben, die tatsächlich in ihren Herkunftsländern politische Verfolgung erfahren, weil sie sich dort für die Werte unseres Grundgesetzes einsetzen. Die Mütter und Väter des Bonner Grundgesetzes von 1949 wären sehr wahrscheinlich entsetzt, wenn sie sehen könnten, was aus ihrem Artikel 16 GG geworden ist, der seinerzeit eine völlig berechtigte Reaktion auf einen vielfach unwürdigen Umgang mit NS-Verfolgten im Ausland war. Kein Mensch hätte damals daran gedacht, dass unter Berufung auf eine falsch verstandene „Menschenwürde“ irgendwann praktisch jedem Menschen auf der Welt das Recht zukommen sollte, sich in Deutschland niederzulassen und vom ersten Tage seines Aufenthaltes an dieselben Rechte wie Einheimische zu genießen.

Zurück zu Recht und Gesetz

Bei der Fluchtmigration muss endlich wieder die Grundgesetzänderung von 1993 greifen, nach welcher bei einer Einreise nach Deutschland über ein sicheres Drittland der Anspruch auf subsidiären Schutz entfällt. Zusätzlich muss sich eine Erkenntnis durchsetzen, zu der Staaten wie Dänemark und Schweden, denen man gewiss keine Unmenschlichkeit im Umgang mit Flüchtlingen vorwerfen kann, längst gelangt sind. Bei allem guten Willen hat die Fähigkeit eines Staates zur Hilfe Grenzen, die durch seinen endlichen Raum und seine endlichen Ressourcen vorgegeben sind. Wenn diese Grenzen überschritten werden, erzeugt ein Übermaß an Migranten in ihrem Aufnahmeland mit Notwendigkeit dasselbe Elend, vor dem diese Menschen geflohen sind. Wir Deutsche sollten den Mut zu einem zumindest befristeten Aufnahmestopp aufbringen, bevor sich im Umkreis unserer Städte elende Flüchtlingslager breitmachen, wie wir sie zurzeit nur durch Bilder aus dem Nahen Osten und aus Afrika kennen.

Abschließend will ich auf die Frage eingehen, was die Migration für den Begriff von einem „deutschen Volk“ bedeutet. Nach dem bisher gesagten, muss als Tatsache akzeptiert werden, dass dieses Volk auch in der Zukunft multi-ethnisch und multi-religiös sein wird, also nicht mehr vorrangig als Abstammungsgemeinschaft begriffen werden kann. Daraus folgt aber keineswegs, dass die gegenwärtige innere Zersplitterung in feindselige Parallelgesellschaften unvermeidlich zum Dauerzustand werden muss. Um dies zu erkennen, ist es wichtig, sich den begrifflichen Unterschied zwischen „Volk“ und „Nation“ klarzumachen. Das „Volk“ ist zunächst nur eine unscharf abgegrenzte Gruppe von Menschen, der für sich allein noch keine politische Bedeutung zukommt. Erst indem sich diese Gruppe selbst als politische Einheit begreift, entsteht daraus eine Nation, die im besten Falle einen demokratisch selbstbestimmten Staat bildet. Der Prozess der politischen Bewusstwerdung des Volkes braucht ein sichtbares Gegenüber, von dem es sich abgrenzen kann.

Gleichberechtigtes Gegenüber?

Der entscheidende Punkt ist nun, dass dieses Gegenüber keineswegs das ethnisch oder religiös „andere“ sein muss. Es kann auch in einer falschen, illegitimen Herrschaftsform bestehen, welche das Volk unterdrückt. Es könnte also in Deutschland zu einer Art Revolution gegen den zunehmend undemokratisch agierenden polit-medialen Machtkomplex kommen, welche Abstammungsdeutsche und einen großen Teil der Migranten miteinander verbindet und so eine neue Form der deutschen Nation erschafft.
Selbst in einer solchen Situation wäre die massive Präsenz des Islam immer noch ein Problem, weil dieser Religion von Anfang an der Anspruch innewohnt, die weltliche Staats- und Rechtsordnung zu bestimmen. Trotzdem sehe ich auch hier eine gewisse Hoffnung. Für gläubige Moslems sind Juden und Christen wegen der nicht zu leugnenden Verwandtschaft ihrer Religionen mit dem Islam keine „Ungläubigen“. Eine gewisse Toleranz und Akzeptanz ist möglich und wurde in der Geschichte des Islam auch immer wieder praktiziert. Dies wäre aber in Deutschland nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Mehrheitsgesellschaft endlich wieder ein kulturelles und religiöses Selbstbewusstsein entwickelt, das es den Moslems ermöglichen würde, „uns“ als gleichberechtigtes Gegenüber zu sehen.

In unserem gegenwärtigen Zustand des allgemeinen Kultur- und Sittenverfalles ist es kein Wunder, dass es gläubigen Moslems kaum möglich ist, uns überhaupt noch als Menschen wahrzunehmen. Ein Beispiel dafür, dass ein friedliches Zusammenleben auf der Grundlage wechselseitigen Respekts möglich ist, ist ausgerechnet Russland, wo ein zahlenmäßig keineswegs kleiner muslimischer Bevölkerungsanteil existiert. Dem politischen Islam in Russland wurden im Tschetschenien-Krieg um die Jahrtausendwende herum eindeutige Grenzen aufgezeigt. Dies führte aber nicht zu einer Unterdrückung der Moslems, sondern zu einem Zustand, indem sich Islam und Orthodoxie gegenseitig respektieren können. Dies hat aber zur Voraussetzung, dass sich auch die Mehrheitsgesellschaft offensiv zu ihrer angestammten Religion bekennt, und ob dies in Deutschland möglich wäre, kann man mit Grund bezweifeln.

Damit ist eine Analyse möglicher, langfristiger Auswirkungen der Massenmigration auf das deutsche Volk, die von persönlichen Erfahrungen in der unmittelbaren Gegenwart bis zu utopisch anmutenden Zukunftsvisionen von einer erneuerten deutschen Nation reicht, zu einem Abschluss gekommen. Das Thema bleibt interessant und mit Sicherheit auch schwierig. Es muss aber aus meiner Sicht nicht mit Notwendigkeit eine beständige Quelle von Untergangsängsten und Bürgerkriegsszenarien bleiben, wie sie in letzter Zeit allzu sehr die politische Debatte bestimmen.


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